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Kofinanziert von der Europäischen Union

Reiseversicherung

Unsere Versicherungstarife für Busreisen – Hanse Merkur (Stand 01.09.2025)


Leistungen Auslandsschutz Inlandsschutz**Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
1 - Reise-Rücktritts­versicherung* ja jaja
2 - Reiseabbruch-Versicherung* ja ja
3 - Reise-­Krankenver­sicherung ja **
4 - Reise-Unfall­versicherung ja ja
5 - Notfall­-Versicherung ja ja
6 - Reisegepäck-­Versicherung ja ja
Dokumente und InformationenInformationsblattInformationsblattInformationsblatt

BedingungenBedingungenBedingungen RRV


* Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.

** Reise-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte im Ausland für max. 48 Stunden.

Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.


1 - Reise-Rücktrittsversicherung

Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe sind z. B.:

  • Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung
  • Tod
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Kurzarbeit
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.

2 - Reiseabbruch-Versicherung

Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den vollen, später den anteiligen Reisepreis und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt.
Versicherte Gründe sind z. B.:

  • Unfallverletzung
  • unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort
Selbstbehalt: siehe Reise-Rücktrittsversicherung.

3 - Reise-Krankenversicherung für Auslandsreisen (Auslandsschutz)

Hilfestellung und Kostenübernahme für:

  • ambulante Behandlung beim Arzt
  • stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel und Hilfsmittel
  • medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt.

3 - Reise-Krankenversicherung 48h (Inlandsschutz)

Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung.

4 - Notfall-Versicherung

Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, z. B. Hilfe bei notwendigem Reiseabbruch, bei Strafverfolgung oder Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
Weltweiter Notruf-Service auf Reisen : Telefon +49 40 5555–7877

5 - Reise-Unfallversicherung

Versicherungssumme: im Todesfall1 12.000,– EUR

1 bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR

6 - Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:

  • für Einzelpersonen 2.000,– EUR
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt.


Versicherungsprämien

Reise­preis bis EUR Auslandsschutz
weltweit, bis 45 Tage
Einzelperson EUR
Inlandsschutz**
weltweit, bis 45 Tage
Einzelperson EUR
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
weltweit
Einzelperson EUR
300,– 18,– 15,– 12,–
450,– 29,– 26,– 23,–
700,– 29,– 32,– 29,–
1.000,– 45,– 37,– 33,–
1.400,– 62,– 54,– 44,–
1.800,– 79,– 71,– 55,–
2.500,– 109,– 99,– 85,–
3.000,– 153,– 129,– 109,–
4.000,– 189,– 159,– 139,–
5.000,– auf Anfrage 189,– 169,–


Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2025 (T-BK-Ausland-D).


Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de