Unsere Versicherungstarife für Busreisen – Hanse Merkur (Stand 01.09.2025)
Leistungen | Auslandsschutz | Inlandsschutz** | Reise-Rücktrittskosten-Versicherung |
1 - Reise-Rücktrittsversicherung* | ja | ja | ja |
2 - Reiseabbruch-Versicherung* | ja | ja | |
3 - Reise-Krankenversicherung | ja | ** | |
4 - Reise-Unfallversicherung | ja | ja | |
5 - Notfall-Versicherung | ja | ja | |
6 - Reisegepäck-Versicherung | ja | ja | |
Dokumente und Informationen | Informationsblatt | Informationsblatt | Informationsblatt |
Bedingungen | Bedingungen | Bedingungen RRV |
* Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens.
** Reise-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte im Ausland für max. 48 Stunden.
Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab.
1 - Reise-RücktrittsversicherungWenn Sie aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
| 2 - Reiseabbruch-VersicherungLeistet für zusätzliche Rückreisekosten bei
vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei
Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max.
innerhalb der ersten 8 Reisetage) der Reise den
vollen, später den anteiligen Reisepreis und
erstattet die nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen
bei verspätetem Reiseantritt.
|
3 - Reise-Krankenversicherung für Auslandsreisen (Auslandsschutz)Hilfestellung und Kostenübernahme für:
| 3 - Reise-Krankenversicherung 48h (Inlandsschutz)Bei Reisen in Grenzgebiete zu Deutschland besteht Versicherungsschutz für Kurzaufenthalte im Ausland von insgesamt max. 48 Stunden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung für notwendige ambulante und stationäre Behandlung. |
4 - Notfall-VersicherungHilft bei Notfällen, die der versicherten Person
während der Reise zustoßen, z. B. Hilfe bei
notwendigem Reiseabbruch, bei Strafverfolgung
oder Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten.
| 5 - Reise-UnfallversicherungVersicherungssumme: im Todesfall1 12.000,– EUR 1 bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall: 10.000,– EUR |
6 - Reisegepäck-Versicherung | |
Reisepreis bis EUR | Auslandsschutz weltweit, bis 45 Tage Einzelperson EUR |
Inlandsschutz** weltweit, bis 45 Tage Einzelperson EUR |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung weltweit Einzelperson EUR |
300,– | 18,– | 15,– | 12,– |
450,– | 29,– | 26,– | 23,– |
700,– | 29,– | 32,– | 29,– |
1.000,– | 45,– | 37,– | 33,– |
1.400,– | 62,– | 54,– | 44,– |
1.800,– | 79,– | 71,– | 55,– |
2.500,– | 109,– | 99,– | 85,– |
3.000,– | 153,– | 129,– | 109,– |
4.000,– | 189,– | 159,– | 139,– |
5.000,– | auf Anfrage | 189,– | 169,– |
Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2025 (T-BK-Ausland-D).
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de